EuGH beschließt Cookie Opt-In Pflicht (Video)
Cookie Opt-in vs. Opt-out
Gestern hat das EuGH allen Website-Betreibern Klarheit verschafft und durch einen richterlichen Beschluss festgehalten, dass Cookies nur im Rahmen einer aktiven Einwilligung gesetzt werden dürfen (Opt-in) (Pressemitteilung EuGH). Bis gestern war nicht abschließend geklärt, ob im Rahmen der DSGVO bei der Erhebung von Nutzerdaten und dem Feuern von Cookies diese Einwilligung notwendig ist, oder ob es ausreicht darauf hinzuweisen, dass Cookies zum Tracken der Nutzerdaten gesetzt werden. Letzteres wird auch als Opt-out bezeichnet, wenn dem User die Möglichkeit gegeben wird diese Cookies zu widerrufen und das Tracken der Nutzerdaten zu stoppen. Mit dem EuGH Urteil besteht also die Pflicht, dass Website-Betreibern ihren Usern, mit einem Cookie Opt-in, die Entscheidung über das Setzen von Cookies überlassen müssen.
Bis dato verwenden viele Websites lediglich die Opt-out Funktion, bei der daraufhin gewiesen wird, dass Cookies gesetzt werden und das diese Cookies, in der Datenschutzerklärung widerrufen werden können. Sollte deine Website bereits eine Opt-in Funktion besitzen, dann bist du auf der sicheren Seite und deine Seite ist weiterhin DSGVO-Konform. Für all diejenigen, die lediglich die Cookie Opt-out Möglichkeit umgesetzt haben, hat Jonas ein Erklärungsvideo gemacht. In diesem Video zeigt er euch, wie man die Opt-in Funktion, mithilfe von Borlabs 2.0, DSGVO-Konform umsetzt.
Cookie Opt-in umsetzen:
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